Glücksspiele bergen ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotenzial. Um problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten effektiv einzudämmen, wurde auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021 eine zentrale Sperrdatei eingerichtet. Dieser praktische Leitfaden beleuchtet die Funktionsweise und Vorgehensweise bei der Beantragung einer Spielersperre.
OASIS GlüStV 2021: Die zentrale Sperrdatei
Die sogenannte OASIS GlüStV 2021 ist eine spielformübergreifende Sperrdatei, die vom Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, geführt wird. Hier können sich Betroffene für verschiedene Glücksspielformen gleichzeitig sperren lassen:
- Geldspielgeräte und Warenspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten
- Virtuelle Automatenspiele im Internet
- Gewerbliche Spielvermittlung gemäß § 3 Abs. 8 GlüStV 2021
Neben der Selbstsperre ist auch die Beantragung einer Fremdsperre für spielsuchtgefährdete Personen möglich.
Die Selbstsperre: Eigeninitiativ den Weg aus der Sucht finden
Als Betroffene*r haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Selbstsperre zu beantragen:
- Direkt beim jeweiligen Glücksspielanbieter, der die Sperre dann in der zentralen Datei einträgt.
- Mittels Antrag an die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde, aktuell das Regierungspräsidium Darmstadt, per E-Mail oder Post.
In jedem Fall ist dem Antrag ein gültiger Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Dokument) beizufügen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können geprüft und bearbeitet werden.
Die Fremdsperre: Wenn Angehörige eingreifen müssen
Voraussetzung für eine Fremdsperre ist, dass die zu sperrende Person:
- Spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist
- Finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen
Eine Fremdsperre kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Durch den Glücksspielanbieter selbst, wenn Personal oder Drittmeldungen auf eine Suchtproblematik hindeuten.
- Auf Antrag einer dritten Person (z.B. Angehörige*r) beim Anbieter oder der Aufsichtsbehörde.
Dem Antrag ist ein Identitätsnachweis der antragstellenden Person beizufügen. Vor Eintragung einer Fremdsperre erhält dieder Spielerin Gelegenheit zur Stellungnahme.
Formulare und Informationen der Aufsichtsbehörde
Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie die erforderlichen Formulare zum Download:
Formular | Verwendungszweck |
Antrag auf Selbstsperre | Für die Beantragung einer Selbstsperre |
Antrag auf Fremdsperre | Für die Beantragung einer Fremdsperre durch Dritte |
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können zusammen mit einem Identitätsnachweis entweder direkt beim jeweiligen Glücksspielanbieter oder per E-Mail/Post an folgende Adresse eingereicht werden:
Regierungspräsidium Darmstadt | Dez. III 34 Glücksspiel, Preisprüfung | Wilhelminenstraße 1 – 3 | 64283 Darmstadt
Formulare der Brandenburgischen Spielbanken
Die Brandenburgischen Spielbanken stellen ebenfalls Formulare und Informationen zur Verfügung:
- Antrag auf Selbstsperre
- Datenschutzhinweise zur Selbstsperre
- Meldung für eine Fremdsperre
- Datenschutzhinweise für meldende Personen
Formulare der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH
Auch die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH bietet entsprechende Unterlagen an:
- Antrag auf Selbstsperre
- Datenschutzhinweise zur Selbstsperre
- Meldung für eine Fremdsperre
- Datenschutzhinweise für informierende Dritte
Der Weg aus der Glücksspielsucht
Eine Spielersperre ist ein wichtiger Schritt, um problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten einzudämmen. Egal ob Selbst- oder Fremdsperre – mit den richtigen Formularen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen können Betroffene den Weg aus der Sucht finden.
Zögern Sie nicht, diesen ersten Schritt zu gehen. Je früher eine Spielersperre beantragt wird, desto größer sind die Chancen auf ein suchtfreies Leben. Lassen Sie sich von den ausführlichen Informationen und Hilfsangeboten der zuständigen Behörden und Anbieter unterstützen um die Oasis Sperre aufzuheben.