Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Berlikomm Rechnungsposten, die durch die Einwahl eines betrügerischen 0190-Dialers zustande kamen, nicht vom Kunden einziehen darf. Das Kammergericht Berlin hat in zweiter Instanz eine Klage von Berlikomm zurückgewiesen. Der Berliner Telefonie-Carrier hatte die Mutter eines 16-jährigen Kindes verklagt, weil diese einen Posten auf der Telefonrechnung von 16.992 Mark (8688 Euro) nicht bezahlen wollte, der durch Einwahlen eines 0190-Dialers verursacht worden war...