Erneut einstweilige Verfügung gegen unerwünschte Fax-Werbung

(19. März 2003 14:47 )

Betreiber droht Ordnungsgeld von 250.000 Euro - Zum zweiten Mal innerhalb von sechs Wochen hat ein Richter unerwünschter Faxwerbung einen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Hamburg hat der Goodlines mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, "ohne Einverständnis des Empfängers Telefaxe zur Bewerbung von 0190-Abrufdiensten versenden zu lassen oder daran mitzuwirken"...



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