Es wird enger für Deutschlands Dialer-Anbieter. Netzbetreiber müssen nachweisen können, dass Verbindungen von Kunden bewusst in Anspruch genommen wurden, wenn sie Gebühren für Dialer-Einwahlen einfordern. Wenn das nicht möglich ist, bestehe auch kein Anspruch auf Bezahlung. Das hat jetzt das Landgericht Kiel entscheiden...