nbemerkt entstandene Dialer-Kosten müssen nicht bezahlt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin (Az: 26.U.205/01). Das Gericht hatte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 18 0 63/01) aufgehoben, wonach die Mutter eines minderjährigen Sohnes eine Telefonrechnung in Höhe von 9200 Euro hätte bezahlen müssen. ...