In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen. Damit bestätigt das LG Köln die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes (TDG) und widerspricht Entscheidungen anderer Gerichte (Aktenzeichen 28 0 627/02), die eine Haftung des Homepagebetreibers für rechtswidrige Einträge in so genannten "Gästebüchern" bejahten....