Die S.A.D. GmbH will Klage gegen das neue Urheberrechtsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies kündigte das Ulmer Unternehmen jetzt gegenüber der Presse an. Die neuen Regelungen untersagen das Erstellen einer Privatkopie von Werken unter "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" (§ 95a des neuen UrhG). Wer also etwa mit einem Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschütze Audio-CD, DVD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen will, handelt künftig rechtswidrig....