Zu den in einer Fremdenverkehrsgemeinde ansässigen Unternehmen, die aus dem Tourismus Vorteile ziehen und deshalb finanzielle Beiträge in Form einer Abgabe zu leisten haben, kann sogar die Deutsche Telekom gehören. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 6 A 10170/03.OVG) des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor...