Der Protokollierungs- sowie der Durchsuchungsbeschluss, den das Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Betreiber des AN.ON-Projekts erwirkte, waren rechtswidrig. Das Landgericht Frankfurt (Az.: 5/8 Qs 26/03) hat nun auch in der dritten gerichtlichen Auseinandersetzung zugunsten von AN.ON, das den Anonymisierdienst JAP betreibt, entschieden...