Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz sind Vertragsklauseln in Provider-Verträgen unwirksam, wenn der Provider den Vertrag einseitig zu jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann. Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der gegen den Internet-Provider 1&1 Internet AG geklagt hatte...