Die Deutsche Telekom darf zwei jüngst eingeführte Sondertarife bis auf weiteres nicht anbieten. Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte, verstoßen die neue Variante des Optionstarifs "AktivPlus xxl" und der Tarif "AktivPlus basis calltime 120" gegen das Telekommunikationsgesetz. Gegen die Anfang Oktober gestarteten Angebote hatten Konkurrenten geklagt...