Tippfehler bei Internet-Auktionen nicht bindend für Verkäufer

(09. Februar 2004 16:11 )

Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots für eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis. Der Kaufvertrag gilt spätestens dann als angefochten, wenn der Anbieter den Käufer auf den Fehler aufmerksam macht ...



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