BGH: Kein Anspruch auf Dialer-Entgelte

(08. März 2004 14:53 )
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Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist nun nach langer Zeit endlich auch durch Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofes abgesegnet: Wer sich unwissentlich einen Dialer einfängt, muss die erhöhten Gebühren für 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer nicht bezahlen, sofern dem Anschlussinhaber kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden kann, entschied jetzt der Bundegerichtshof (BGH). ...



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