Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist nun nach langer Zeit endlich auch durch Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofes abgesegnet: Wer sich unwissentlich einen Dialer einfängt, muss die erhöhten Gebühren für 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer nicht bezahlen, sofern dem Anschlussinhaber kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden kann, entschied jetzt der Bundegerichtshof (BGH). ...