Nach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG). ...