Internetnutzer müssen Verbindungskosten bezahlen, die beim Surfen auf Erotikseiten durch einen 0190-Dialer entstanden sind. Das Landgericht München I wies eine Klage des Mannes gegen den Telefonanbieter M"Net ab, nach der der Provider die Kosten von 5.844 Euro übernehmen sollte (Az.: 27 O 15933/03). ...