Wenn Telefonkunden ihren Anschluss für teure 0190-Rufnummern gesperrt haben, müssen sie für Gespräche zu diesen Nummern nicht haften. In einem Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest, dass dies auch dann gilt, wenn Dritte die Sperre ohne Wissen des Anschlussinhabers überwinden und Telefonate zu Servicenummern führen. ...