Die Deutsche Telekom hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main eine Schlappe hinnehmen müssen. Wie das Gericht einem heute veröffentlichten Urteil mitteilte, muss ein Telefonnetzbetreiber nach einer Stunde für die Abschaltung von 0190-Service-Rufnummern sorgen. Damit wurde ein zuvor ergangenes Urteil des Landgericht Frankfurt gekippt ...