Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht (Ausgabe 11/2004) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt ...