Private Internetnutzung rechtfertige keine Kündigung eines Arbeitnehmers, wenn das Ausmaß des Verbots unklar sei. Die Möglichkeit der privaten Internetnutzung auch während der Arbeitszeit sei inzwischen "teilweise sozialadäquat" ...
Private Internetnutzung rechtfertige keine Kündigung eines Arbeitnehmers, wenn das Ausmaß des Verbots unklar sei. Die Möglichkeit der privaten Internetnutzung auch während der Arbeitszeit sei inzwischen "teilweise sozialadäquat" ...