Lt. Onlinerechtsexperten Stefan Jaeger liegt keine Verletzung des Briefgeheimnisses vor, da die E-mail kein verschlossenes Schriftstück ist. Einen hinreichenden gesetzlichen Schutz vor dem Ausspähen gibt es bislang nicht...
Lt. Onlinerechtsexperten Stefan Jaeger liegt keine Verletzung des Briefgeheimnisses vor, da die E-mail kein verschlossenes Schriftstück ist. Einen hinreichenden gesetzlichen Schutz vor dem Ausspähen gibt es bislang nicht...