Arbeitnehmern kann beim Surfen im Internet während der Dienstzeit die fristlose Entlassung drohen. Ob die Kündigung in einem solchen Fall wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls ab, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt heute entschieden (2 AZR 581/04). Damit muss sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erneut mit dem Fall eines Schichtführers in einem BASF-Werk befassen, der gegen seine Kündigung wegen der Privatnutzung des Internets geklagt hatte ...