Müssen DSL-Kunden zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin. Wer von diesem Recht Gebrauch machen wolle, müsse nach Ablauf der im Vertrag genannten Zeit dem Anbieter eine Frist setzen, ...