DSL-Anschluss: Sonderkündigungsrecht bei zu langer Wartezeit

(19. August 2005 21:13 )
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Müssen DSL-Kunden zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin. Wer von diesem Recht Gebrauch machen wolle, müsse nach Ablauf der im Vertrag genannten Zeit dem Anbieter eine Frist setzen, ...



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