Ein Hamburger Amtsgericht hat den Internetprovider Freenet wegen E-Mail-Spamming verurteilt. Aus dem rechtskräftigen Urteil geht hervor, dass ein Unternehmen einem Kunden auch bei laufender Geschäftsbeziehung keine Werbe-Mails senden darf, wenn der Kunde der Nutzung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zuvor widersprochen hat. Der Widerspruch muss nicht nach jeder Datenänderung wiederholt werden; das Setzen der einzelnen Datensätze auf eine statische Blacklist reicht insoweit nicht aus. Das Gericht stellte desweiteren fest, dass Freenet auch keine Daten an Dritte weitergeben darf ...