In einem Urteil entschied das Landgericht München I, dass ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen festlegen kann, dass an einer überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden. Im Zuge dessen darf der Weiterverkauf einer Softwarelizenz untersagt werden, wie das Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Anbieter gebrauchter Software befand ...