Wer regelmäßig, etwa als Powerseller, über das Internet-Auktionshaus eBay Artikel verkauft, muss sich rechtlich grundsätzlich als Unternehmer behandeln lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch hat dies zur Folge, dass dem Käufer ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zusteht ...