Das Auslesen und Kopieren von Computerdaten eines "Castorgegners" vor dem Castortransport 2004 war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil vom 21. Februar 2006 (Aktenzeichen 3 A 141/04). Der Castorgegner hatte sich auf den Datenschutz berufen und war mit seiner Klage in vollem Umfang erfolgreich ...