Der Pay-TV-Sender Premiere muss sich möglicherweise auf eine große Anzahl an Kündigungen einstellen. Das Landgericht München I hat Premiere untersagt, beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen vorzunehmen (Aktenzeichen 12 O 17192/05; noch nicht rechtskräftig) ...