Software, die analoge Aufnahmen von digital geschützten Musikstücken ermöglicht, ist nicht grundsätzlich verboten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 31. Mai 2006 im Verfahren von Napster gegen die Franzis Verlag GmbH entschieden. Die von Franzis vertriebene Software zum analogen Aufnehmen, "Napster DirectCut", verstößt dennoch gegen das Wettbewerbsrecht und muss daher vom Markt genommen werden ...