Onlineshop-Betreiber dürfen keine Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, wonach der Widerruf nur dann akzeptiert wird, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird. Dies hat das Landesgericht (LG) Coburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im März entschieden (Az. 1 HK 0 95/05) ...