Die Nutzung von so genannten "IMSI-Catchern" zur Standortermittlung von Handys sowie deren Geräte- und Kartennummern verstößt nicht gegen das Grundgesetz, eine entsprechende Klage wies das Bundesverfassungsgericht ab. Mobiltelefone, die in empfangsbereitem Zustand mitgeführt werden, melden sich in kurzen Abständen bei der für sie gerade "zuständigen" Basisstation des Mobilfunknetzes an - das gesamte Mobilfunknetz ist entsprechend einem Raster in einzelne Zellen aufgeteilt ...