Manch eBay-Verkäufer hat eine zusätzliche Geldquelle entdeckt. Mit unangemessen hohen Versandkosten wird besonders bei preiswerten Artikeln der ein oder andere Euro zusätzlich eingenommen. Selbstabholung ist nicht möglich, selbst wenn der Anbieter in der Nachbarschaft residiert. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz soll damit jetzt Schluss sein: Der Käufer darf die Ware selbst abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen ...