Der Anwalt Peter Voigt hat die vom Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Computer-Strafrechts als überaus zweifelhaftes Unterfangen kritisiert. Als besonders prekär bezeichnete der Rechtsexperte auf dem 23. Chaos Communication Congress (23C3) in Berlin am heutigen Mittwoch den hauptsächlich umkämpften Entwurf für den neuen Paragraphen 202c Strafgesetzbuchs (StGB). Mit der Klausel sollen Vorbereitungshandlungen und der Einsatz und die Verbreitung von "Hacker-Tools" bestraft werden. Letztlich betroffen wären davon laut Voigt voraussichtlich "40 bis 60 Programme". Es sei aber abzuwarten, was die Gerichte aus der Passage machen würden. "Damit haben wir eine absolute Rechtsunsicherheit", beklagte der Rechtsanwalt. Der Nutzer könne etwa beim Aufspielen einer Knoppix-DVD nie wissen, ob bei dem Paket rund um die Distribution für das frei verfügbare Betriebssystem Linux nicht auch verbotene Software dabei sei ...