Wer bei der Arbeit zu privaten Zwecken das Internet nutzt, dem darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht gab damit einer Bürokauffrau Recht, die nach ihrer fristlosen Kündigung im Frühjahr vergangenen Jahres geklagt hatte. Die 37-Jährige habe nach eigenen Angaben etwa eine Stunde im Monat privat im Internet gesurft und das Medium damit "allenfalls kurzfristig" genutzt, entschied das Gericht ...