Der Deutsche Presserat rügte die Computermagazine PCgo und PC Magazin bereits im Dezember 2006 öffentlich inklusive einer "Abdruckverpflichtung" wegen der Veröffentlichung detaillierter Anleitungen zu illegalen Downloads, doch diese wurden von den Blättern bislang nicht veröffentlicht. Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, dem diese Rüge natürlich zupass käme, wies darauf hin, dass die "öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung" die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates ist. Zuvor hatten sich mehrere Platten-Labels beim Presserat über die Berichterstattung beschwert. "Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift PCgo in der aktuellen Ausgabe erneut: 'Original-Filme perfekt geknackt'", betonte der Rechtsanwalt Barend Bakker ...