Im Streit um den Handel mit "gebrauchter" Software hat Oracle vor dem Landgericht München I einen Teilsieg gegen UsedSoft errungen: Demnach bleibt es UsedSoft weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen. Oracle sieht sich durch das Urteil vom 15. März (Az. 7 O 7061/06) bestätigt, während UsedSoft betont, das Urteil betreffe nur Oracle-Lizenzen und das auch nur dann, wenn diese online in den Verkehr gebracht wurden ...