Die angekündigte Sperrung von Rufnummern für so genannte R-Gespräche hat der Regulierer jetzt konkretisiert. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll ab dem 1. September eine Sperrliste für alle Anbieter verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet derzeit an einer Datenbanklösung für die Rufnummernsperrung. Bei R-Gesprächen trägt nicht der Anrufende, sondern der Angerufene die Kosten des Telefongesprächs ...