Für viel Aufmerksamkeit sorgte im März dieses Jahres die Nachricht über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung von Internetforen. Dabei hatten Prozessbeobachter bereits seinerzeit berichtet, dass von dem Urteil kaum Änderungen in der Rechtspraxis zu erwarten seien. Die nunmehr von den Bundesrichtern vorgelegte schriftliche Begründung des Urteils vom 27. März 2007 (Az. VI ZR 101/06) bestätigt diese Vermutungen ...