Der administrative Ansprechpartner einer Internet-Domain haftet bei Rechtsverstößen und kann entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vom 15. März kann sich der so genannte Admin-C nicht auf seine rein administrativen Aufgaben berufen. Das haben die Richter nach einer mündlichen Verhandlung entschieden ...