Wer haftet für die Inhalte, die unter einer Domain veröffentlicht werden? Das ist eine Frage, die derzeit die Gerichte beschäftigt. Die Richter sind sich nicht einig: Ein wenige Tage altes Urteil des Hamburger Landgerichts besagt, dass der Admin-C einer Domain für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt in einem jetzt veröffentlichten Urteil eine gegensätzliche Rechtsauffassung ...