Die Benotung von Lehrern im Internet ist erlaubt, entschied jetzt das Landgericht Köln im Streit um Spickmich.de. Das Gericht stufte die Benotung von Lehrern als Teil der freien Meinungsäußerung ein. Im konkreten Fall hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person auf Spickmich.de erwirkt, wogegen die Betreiber der Website erfolgreich Widerspruch einlegten ...