Wie aus einer Mücke ein Elefant wird und man dafür im Knast landet – so könnte man die Geschichte zusammenfassen, die sich jüngst zwischen der "tageszeitung" (taz) und dem berühmt-berüchtigten Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zugetragen hat. Die erhielt ihren vorläufigen Höhepunkt nun vor der Richterbank: Gravenreuth wurde am Montag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wegen früherer Straftaten wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden" wird das Gericht von der taz zitiert ...