Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07) ...