Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 "anlassbezogen" die IP-Adressen von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit. Das Landgericht Berlin hatte Ende März 2007 dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen störte ...