In einem Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat Ende des vergangenen Jahres ein US-Richter entschieden, dass der Angeklagte sich nicht durch Herausgabe des Kennworts zu den verschlüsselten Dateien selbst belasten muss. Davor sei er, so Richter Niedermeier in seinem Urteil, durch den fünften Zusatz zur US-Verfassung geschützt ...