Eltern müssen die Nutzung des Internetanschlusses durch ihre Kinder nicht überwachen, um der Haftung für illegales Musik-Filesharing zu entgehen. Das gilt zumindest dann, wenn es keine Anhaltspunkte für den illegalen Gebrauch des Zugangs gibt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 11 W 58/07). In dem Fall waren über den Internetanschluss eines Familienvaters annähernd 300 Musikdateien illegal im Internet verfügbar gemacht worden ...