Die Deutsche Telekom muss ihre Leerrohre für Wettbewerber öffnen und diesen so den Aufbau einer eigenen VDSL-Infrastruktur ermöglichen. Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Köln und wies einen Eilantrag der Telekom gegen diese Entscheidung des Regulierers ab ...