Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Web-Seiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen hatte versucht, einen großen Provider über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Webseiten google.de und google.com zu sperren ::.