Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com. RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet ...