Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen davon aus, dass diese nur sehr selten angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe "sehr hohe Hürden" formuliert, sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "nur bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt". Das sei eine "sehr hohe Messlatte", über die "man erstmal rüberkommen" müsse ...