Einfache Mail reicht nicht als Widerspruch gegen ALG-II-Kürzung

(30. März 2008 21:06 )
Quelle/Link: PC-Welt

So hat ein Widerspruch gegen eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II per Mail keine Wirkung, wie aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervorgeht (Az.: L 9 AS 161/07). Den formalen Ansprüchen genügen in solchen Fällen nur Mails mit einer "qualifizierten elektronischen Signatur" - das gelte für den gesamten elektronischen Rechtsverkehr ...



Kommentare:
Der Kommentar wurde gespeichert!
The Captcha element applies the Captcha validation, which uses reCaptcha's anti-bot service to reduce spam submissions.

01.April 2020
01.April 2020
01.April 2020
24.März 2020
24.März 2020
24.März 2020